AGB

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Geschäftsbedingungen (GB)

Fa. competer computerservice munk (nachstehend Fa. c o m peter genannt), zur Verwendung gegenüber einer Person, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer); juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Abweichende Regelungen zur Verwendung gegenüber Verbrauchern sind ausdrücklich kenntlich gemacht. 

1. Geltung und Bedingungen

Angebote, Lieferungen und Leistungen von der Fa. c o m peter erfolgen ausschließlich auf Grund der nachfolgenden Allgemeinregelungen / Geschäftsbedingungen (=GB) für den Verkauf, die Herstellung von Waren oder die Erbringung sonstiger Leistungen einschließlich Montagen sowohl gegenüber Unternehmern u./o. Unternehmen im Sinne des § 310 Abs.1 BGB (nachfolgend insgesamt als Unternehmer genannt). Die nachfolgenden Regelungen gelten, soweit diese ausdrücklich in Bezug genommen werden auch für und gegen Verbraucher.

Die GB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit Unternehmen und Unternehmern, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sie gelten ferner, wenn Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen erfolgen. Solchen Gegenbestätigungen wird vorab ausdrücklich widersprochen.

Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbar, zumindest aber von uns bestätigt wurden.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Angebote zum Angebot (invitatio ad offerendum) sind -insbesondere in Prospekten, Anzeigen usw.- freibleibend und unverbindlich. Dies gilt ferner für Preisangaben, Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten. Diese sind nur verbindlich, wenn sie zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart werden und Grundlage einer rechtlich verbindlichen schriftlichen Willenserklärung von der Fa. c o m peter ist.

Änderungen im Zuge des technischen Fortschrittes bei gleichbleibender oder verbesserter Leistung bleiben der Fa. c o m peter vorbehalten. Der Besteller/Käufer ist vier Wochen an seine Willenserklärungen, insbesondere sein Angebot unwiderruflich gebunden.

Die Frist zur Annahme beträgt gleichermaßen mindestens vier Wochen nach Zugang der Willenserklärung des Bestellers/Käufers. Jede Willenserklärungen von der Fa. c o m peter bedarf einer schriftlichen Zusage oder Bestätigung. In jedem Fall kann sich der Besteller/Käufer auf Vertragsinhalte nur nach schriftlicher Bestätigung durch die Fa. c o m peter berufen. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen werden nur mit der schriftlichen Bestätigung von der Fa. c o m peter Vertragsinhalt oder Gegenstand einer eigenständigen Vereinbarung.

Soweit Einigungen, Nebenabreden oder Änderungen des Vertrags nicht in eigenem Namen abgegeben werden, bedürfen dieser zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen oder gesetzlichen Vollmacht.

Stillschweigen von der Fa. c o m peter auf eine Willenserklärung des Bestellers/Käufers entfaltet weder die Wirkung noch die Bedeutung einer Willenserklärung.

3. Mehrwertsteuer

Die von der Fa. c o m peter angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich geltender Mehrwertsteuer, Verpackungs- und Versendungskosten jeweils zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs bzw. zum Versendungszeitpunkt.

4. Zahlungsverfahren

Lieferungen erfolgen ausschließlich per Vorauskasse oder Nachnahme jeweils auf Kosten des Käufers und soweit eine andere Vereinbarung nicht getroffen wurde.

5. Fälligkeit / Verechnung

Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.

Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere oder geringer abgesicherten Schulden anzurechnen (§ 366 BGB), die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen (§ 367 BGB).

Gerät der Käufer in Verzug, so ist die Fa. c o m peter berechtigt, mit Verzugsbeginn Zinsen in Höhe von 5 %- Punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gegenüber Verbrauchern, und Zinsen in Höhe von 8 %- Punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gegenüber Unternehmern zu berechnen.

Es wird vereinbart, dass die Fa. c o m peter für jede Mahnung gegenüber Unternehmern, deren Kosten vom Käufer zu tragen sind, einen pauschalen Mahnkostenbetrag von EUR 5,00 vorab erheben kann.

Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht unverzüglich nachkommt, ungeachtet ob vom Kunden überreichte Schecks dem Konto der Fa. c o m peter nicht unverzüglich gutgeschrieben werden, Zahlungen eingestellt werden, oder wenn die Fa. c o m peter Umstände bekannt werden, die der Kreditwürdigkeit des Käufers nachweislich entgegenstehen (bspw. Eintragung i. d. Schuldnerverzeichnis oder Negativeinträge bei gleichwertigen Wirtschaftsauskunfteien (bspw. Creditreform u.a.), so ist die Fa. c o m peter berechtigt, sämtliche, auch gestundete oder mit Zahlungsziel bestehende Zahlungsverpflichtungen sofort fällig zu stellen.

Im Übrigen ist die Fa. c o m peter in diesem Falle berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherungsleistungen zu verlangen und/oder zu verwenden.

6. Aufrechnung / Zurückbehaltung / Minderung

Der Käufer/Besteller ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Er ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn der Gegenanspruch auf dem gleichen Liefer-(Vertrags-)Verhältnis beruht.

7. Eigentumsvorbehalt

Der Fa. c o m peter ist das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vorbehalten.

Während des vorbehaltenen Eigentums erfolgen Verarbeitung und Umbildung stets für als Hersteller, allerdings ohne eigene Verpflichtung. Erlischt das (Mit-)Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der neu erstellten einheitlichen Sache wertanteilmäßig nach dem Rechnungswert auf die Fa. c o m peter übergeht. Der Käufer verwahrt die Fa. c o m peter (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer das (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Vorbehaltsware ist als solche zu kennzeichnen und abzusondern. Der Käufer ist aber berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten oder zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist oder Gründe vorliegen, die zum Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens verpflichten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen am Liefergegenstand oder an Vorbehaltsware gegenüber Dritten sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber im vollen Umfang an die Fa. c o m peter ab. Der Käufer wird mit Einigung über den Vertragsgegenstand widerruflich ermächtigt, die an die Fa. c o m peter abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Aufforderung der Fa. c o m peter hin hat der Käufer die Abtretung offen zu legen, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen. Der Käufer ist verpflichtet, Waren, soweit diese als Vorbehaltsware oder Sicherungseigentum bewertet werden und die er an Dritte liefert ebenfalls unter Eigentumsvorbehalt zu liefern.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers -insbesondere Zahlungsverzug- ist die Fa. c o m peter berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, den daraus abgeleiteten Herausgabeanspruch an Dritte abzutreten oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag

Die Fa. c o m peter behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Dateien u. ä. Informationen, körperlicher und unkörperlicher Art - auch in elektronischer Form - Eigentums- und Urheberrechte vor, soweit diese nicht von anderen gehalten werden. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

Die Fa. c o m peter verpflichtet sich, Informationen, deren Nutzung ausschließlich dem Besteller / Käufer zusteht, vertraulich zu behandeln.

8. Abtretung

Die Fa. c o m peter ist berechtigt Zahlungsansprüche gegen Kunden an Dritte abzutreten.

Mit Ausnahme der Regelungen zu vorstehend § 5 cif.2. darf der Besteller / Käufer gegen Fa. c o m peter

gerichtete Ansprüche, gleich aus welchem Grund, nicht an Dritte abtreten.

9. Liefer und Leistungszeit

Der Beginn der von der Fa. c o m peter angegebenen Lieferzeit setzt die Einigung über sämtliche technischen Fragen voraus. Liefertermine und -fristen stellen keine Fixtermine dar, dazu bedarf es einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Liefertermine sind unverbindlich, solange sich die Parteien nicht ausdrücklich daran binden. Sämtliche Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig. Die Pflicht zur Einhaltung der Lieferfrist setzt überdies die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Besteller / Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt uns vorbehalten.

Termine und Fristen, ob bei gesonderten Leistungen oder solchen neben Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt, dass sämtliche Geräte(teile), Werkzeuge, Hilfspersonen, Versorgungseinrichtungen [Stark-]Strom, Wasser etc.) im Fälligkeitszeitpunkt zur Verfügung stehen. Leistungstermine stehen stets unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.

Die Fa. c o m peter ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen.

Jeder Versand von der der Fa. c o m peter an Unternehmer/n erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers, im Übrigen (für Verbraucher) gelten die gesetzlichen Regelungen des Versendungskaufs.

Die Fa. c o m peter ist auch ohne ausdrücklich schriftlichen Auftrag des Käufers/Bestellers berechtigt, nicht aber verpflichtet, Lieferungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung zu versichern.

10. Haftung / Mängel

 

  • Die Fa. c o m peter haftet für Auskunft und Rat allenfalls im Rahmen bestehenden Vertragsverhältnisses.
  • Mängel sind durch den Besteller/Käufer unverzüglich nach Eingang der Ware und/oder Leistungserbringung von der Fa. c o m peter nachvollziehbar und schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind nach Entdeckung oder objektiver Entdeckbarkeit unverzüglich schriftlich zu rügen.
  • Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Neuprodukten 24 Monate und bei gebrauchten Maschinen, Maschinenteilen, Anlagen oder deren Ersatz- oder sonstigen Teilen 12 Monate, jeweils gerechnet seit Gefahrübergang.
  • a) Unternehmen/r haben Mängel symptombezogen und unverzüglich im Sinne des § 377 HGB schriftlich gegenüber der Fa. c o m peter zu rügen.
  • b) Die Nacherfüllung (NE) erfolgt am gesetzlich bestimmten Ort; Käufer/Besteller sind verpflichtet, der Fa. c o m peter die als mangelhaft gerügte Ware an deren Geschäftssitz zur Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen. Für diejenigen Teile, die sich infolge eines bei Gefahrübergang vorliegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen, erfolgt die NE unentgeltlich. Über die Art der Nacherfüllung oder Nachbesserung oder die Ersetzung fehlerhafter Teile oder den vollständigen Austausch des Vertragsgegenstands entscheidet die Fa. c o m peter.
  • c) Zur Vornahme aller der der Fa. c o m peter notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller/Käufer nach Verständigung mit der Fa. c o m peter die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Unternehmer/n als Besteller/Käufer haben das Recht zur Selbstvornahme allerdings ausschließlich in dringenden Fällen, das heißt bei unmittelbarer Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden. Er hat dann aber zu gewährleisten, dass die Mangelbeseitigung fachmännisch erfolgt. Der Besteller/Käufer hat der Fa. c o m peter in derartigen Fällen unverzüglich, telefonisch vorab, zu informieren. Der Besteller/Käufer hat in vorgenannten Dringlichkeitsfällen den/die Fehler, die betroffene Maschine(n), Geräte und/oder Geräteteile detailliert zu benennen und den Fehler zu beschreiben.
  • d) Die Fa. c o m peter trägt die Kosten der Nacherfüllung bzw. Ersatzlieferung -soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt- einschließlich der Verpackungs- und Versandkosten.
  • e) Unternehmer/n als Besteller/Käufer haben im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften erst ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Fa. c o m peter -unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle- eine ihr gesetzte, angemessene Frist sowie mindestens zwei weitere ausreichende Nachfristen für mindestens zwei Nacherfüllungsversuche fruchtlos verstreichen lässt. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Besteller/Käufer lediglich ein Recht zur Minderung der vereinbarten Vergütung zu. Der Rücktritt ist für diesen Fall ausgeschlossen. Verbraucher können die gesetzlichen Mangelbeseitigungsrechte in Anspruch nehmen.
  • f) Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung durch den Käufer oder dessen Erfüllungsgehilfen, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller/Käufer oder Dritte, Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von der Fa. c o m peter zu vertreten sind oder bei Auftragserteilung erkennbar waren. Der Käufer trägt hierfür die Darlegungs- und Beweislast. Bessert der Besteller/Käufer oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung der

 

Fa. c o m peter für die daraus entstehenden Folgen.

    1. g) Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort, das heißt abweichend vom ursprünglichen Lieferort vorgenommen werden, so besteht ein Anspruch des Besteller/Käufer auf Nacherfüllung erst nach Einzahlung eines angemessenen Vorschusses oder gleichwertiger Sicherheit für den für die Fa. c o m peter zu erwartenden Mehraufwand (Arbeitszeit, Reisekosten und Spesen zu der Fa. c o m peter Standardsätzen vgl. Aushang).
    2. h) Für Rechtsmängel gilt ferner: Führt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten im Inland, wird die Fa. c o m peter auf eigene Kosten versuchen, dem Besteller / Käufer / Käufer grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch zu verschaffen oder den Liefergegenstand in, für den Besteller/Käufer zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht fortbesteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, sind die Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

11. Weitergehende Haftung im Verhältnis zu Uternehmer/n

Im Verhältnis zu Unternehmern und Unternehmen haftet die Fa. c o m peter nach den gesetzlichen Bestimmungen, unter Verweis auf die den Käufer diesbezüglich treffende Darlegungs- und Beweistragenspflicht (gilt nicht bei zurechenbarer Verletzung von Körper, Gesundheit oder Leben) nur:

        1. soweit dieser keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden,
        2. bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Fa. c o m peter auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter. Bei deren fahrlässigem Verschulden wird die Haftung begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Deliktische Ersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit dies auch für konkurrierende vertragliche Ansprüche gilt.
        3. für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet die Fa. c o m peter nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit des Inhabers / der Organe oder leitender Angestellter; oder wenn die Rechtsgüter Leben, Körper und Gesundheit verletzt wurden oder Mängel vorliegen, die Fa. c o m peter arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert hat.
        4. Nimmt der Besteller / Käufer eine von der Fa. c o m peter gelieferte Anlage oder eine sonstige Anlage, nach Erbringung von Montageleistung(en) durch die Fa. c o m peter ohne Schulung vorläufig oder endgültig in Betrieb ohne eine oder vor einer vertraglich festgelegte(n) Abnahme so geschieht dies ohne weiteres auf dessen (Besteller/Käufer) eigene Gefahr. Anlagenbedingte Fehl- und/oder Minderleistungen des Liefergegenstandes (Anlagen, -teile oder andere Anbauteile) nach vorläufigen Inbetriebnahmen, das heißt im Zeitraum zwischen der Maschinenabnahme und der Leistungsabnahme (=Abnahme i.S. des § 640 Abs.1 BGB) begründen keinen vertraglichen, vertragsähnlichen Schadenersatzanspruch, aus dem Gesichtspunkt fahrlässigen Verschuldens gegen den Unternehmer, dessen Organe oder von diesem eingesetzte Gehilfen. Eine Haftung aus unerlaubter Handlung wegen fahrlässigem Verschulden des Unternehmers, seiner Organe und leitenden Angestellten und/oder Verrichtungsgehilfen im zuvor beschriebenen Umfang und Zeitraum ist ausgeschlossen. Ansprüche aus unerlaubter Handlung gegen die Fa. c o m peter, deren Organe, leitende Angestellte und/oder Verrichtungsgehilfen, wegen Sach- und/oder Vermögensschäden sind bei grob fahrlässigem Verschulden auf den Warenwert der durch den die Fa. c o m peter gelieferten Anlage begrenzt und ansonsten ausgeschlossen, soweit dies auch für konkurrierende vertragliche Ansprüche gilt.
        5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von vorstehendem unberührt.

12. Erfüllungsort / Gerichtsstand

Erfüllungsort für sämtliche Leistungen der Parteien ist der Geschäftssitz von der Fa. c o m peter.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und unserem Vertragspartner. Die Anwendung des "Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (EKG)" und des "Einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen (EAG/CISG)" wird ausdrücklich ausgeschlossen.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die betroffenen Bestimmungen sind so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Dies gilt entsprechend für ergänzungsbedürftige Lücken.

Stand 16.01.2015

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Slogan

"Man verliert die meiste Zeit damit,

dass man Zeit gewinnen will."

 

John Steinbeck, Autor

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